Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fachbetriebe

Stand: 16. September 2026 · gültig für alle Lead-Pakete

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die entgeltliche Bereitstellung qualifizierter Interessenten-Kontakte an Fachbetriebe im deutschsprachigen Raum. In Verträgen, Geschäftsbedingungen und weiteren rechtlichen Erklärungen treten wir unter der Marke „Concierge Partner“ auf. Wir betreiben einen einheitlichen Concierge-Vermittlungsservice, der private Interessenten mit sorgfältig ausgewählten Fachbetrieben zusammenbringt.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Rangfolge

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Concierge Partner (nachfolgend „Anbieter“, „wir“, „uns“) und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Fachbetrieb“, „Sie“) über die entgeltliche Bereitstellung qualifizierter Interessenten-Kontakte (nachfolgend „Leads“) sowie über die Nutzung der hierfür von uns bereitgestellten Zugangswege.
  • 1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Der Fachbetrieb bestätigt mit der Registrierung, als Unternehmer zu handeln, und weist dies auf Verlangen nach.
  • 1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Fachbetriebs, insbesondere Einkaufs- oder Lieferantenbedingungen, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.
  • 1.4 Es gilt folgende Rangfolge: (a) ausdrückliche Individualvereinbarungen in Textform, (b) das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, (c) die Onboarding-Unterlagen, (d) diese AGB. Die im Angebot und im Onboarding festgehaltenen Angaben zu Volumen, Laufzeit, Entgelt und Zahlungsweise sind Bestandteil des Vertrags.
  • 1.5 Rechtlich relevante Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses, insbesondere Kündigungen, Widersprüche, Fristsetzungen und Änderungen der Filterkriterien, bedürfen der Textform; E-Mail genügt, an uns gerichtet an hello@concierge-partner.com, an den Fachbetrieb an die von ihm hinterlegte Adresse.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  • Anfrage: von einem privaten Interessenten über unser mehrstufiges Online-Formular übermittelter Datensatz zu einem konkreten Vorhaben.
  • Qualifizierung: unsere Prüfung einer Anfrage auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie das anschließende telefonische Gespräch mit dem Interessenten.
  • Lead: eine qualifizierte Anfrage im Sinne von § 5.2, für die die ausdrückliche Zustimmung des Interessenten zur Weiterleitung an Fachbetriebe vorliegt.
  • Zuteilung: die Bereitstellung eines Leads an einen bestimmten Fachbetrieb per E-Mail und/oder über einen Online-Zugang.
  • Zielvolumen: die im Angebot vereinbarte durchschnittliche Anzahl von Leads je Monat (15, 30 oder 60).
  • Ausgleichszeitraum: der Zeitraum, über den das Zielvolumen im Durchschnitt zu erreichen ist (§ 7.2).
  • Filterkriterien: die vereinbarten Merkmale, nach denen Leads zugeteilt werden, insbesondere Region bzw. Postleitzahlgebiete, Projektart, Ausführungsvariante und Budgetrahmen.
  • Zustellweg: der von uns jeweils bereitgestellte Weg, über den Leads zugestellt werden, insbesondere E-Mail und/oder ein Online-Zugang.
  • Anbieter-Pool: die Gesamtheit der von uns geprüften und zur Belieferung zugelassenen Fachbetriebe.

§ 3 Gegenstand und Grenzen der Leistung

3.1 Wir betreiben produktspezifische Informations- und Beratungsportale zu ausgewählten Produktbereichen rund um Haus und Garten. Über diese Portale und über bezahlte Werbekanäle gewinnen wir private Interessenten, qualifizieren die eingehenden Anfragen und stellen die daraus entstehenden Leads Fachbetrieben entgeltlich zur Verfügung. Welche Produktbereiche wir bearbeiten, legen wir nach eigenem Ermessen fest. 3.2 Geschuldet ist die Erbringung der in § 5 bis § 7 beschriebenen Tätigkeit, also die Bereitstellung von Leads, nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolgs. Es handelt sich um einen Dienstvertrag, nicht um einen Werk-, Makler- oder Handelsvertretervertrag. 3.3 Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags sind:

  • die Vermittlung oder Herbeiführung eines Vertragsabschlusses zwischen dem Fachbetrieb und dem Interessenten;
  • die Zusage einer Abschlussquote, eines Umsatzes, einer Amortisation oder eines sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisses;
  • die Prüfung der Bonität, Zahlungsfähigkeit, Finanzierbarkeit oder rechtlichen und baulichen Realisierbarkeit des angefragten Vorhabens;
  • Planung, Fachberatung, Aufmaß, Lieferung, Montage oder Bauleitung;
  • die Vertretung des Fachbetriebs gegenüber dem Interessenten oder die Abgabe von Erklärungen in dessen Namen.

3.4 Wir erhalten keine Provision, keine Erfolgsbeteiligung und keinen Anteil am Auftragswert. Wir treten weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe einer der beiden Seiten auf. Ein Vertragsverhältnis über die angefragte Leistung entsteht ausschließlich zwischen Interessent und Fachbetrieb. 3.5 Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen, insbesondere technische Dienstleister sowie Dienstleister für die telefonische Qualifizierung. Unsere Verantwortlichkeit gegenüber dem Fachbetrieb bleibt hiervon unberührt. 3.6 Wir entscheiden nach eigenem Ermessen über Auswahl, Ausrichtung und Einstellung von Werbekanälen, Portalen und Produktkategorien. Ein Anspruch des Fachbetriebs auf Beibehaltung einzelner Kanäle, Portale oder Produktkategorien besteht nicht.

§ 4 Aufnahme in den Anbieter-Pool und Vertragsschluss

  • 4.1 Die Registrierung als Fachbetrieb ist unentgeltlich. Sie ist weder ein Angebot auf Abschluss eines Lead-Vertrags noch begründet sie einen Anspruch auf Zuteilung von Leads.
  • 4.2 Vor der Aufnahme in den Anbieter-Pool führen wir eine Qualitätsprüfung durch. Diese erfolgt anhand öffentlich zugänglicher Quellen (insbesondere Bewertungsportale, Website und Impressum, öffentliche Register sowie Kammer- und Innungsverzeichnisse) sowie anhand eines telefonischen Gesprächs mit dem Fachbetrieb.
  • 4.3 Ein Anspruch auf Aufnahme in den Anbieter-Pool besteht nicht. Wir können die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Gleiches gilt für die Ablehnung einzelner Buchungsanfragen.
  • 4.4 Der Vertrag über ein Lead-Paket kommt zustande, wenn (a) der Fachbetrieb ein von uns unterbreitetes Angebot in Textform annimmt oder (b) der Fachbetrieb ein Paket über einen von uns bereitgestellten Online-Zugang bucht und wir die Buchung in Textform bestätigen. Darstellungen von Paketen auf unserer Website oder in Unterlagen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
  • 4.5 Der Fachbetrieb hat seine Angaben (insbesondere Firmenangaben, Ansprechperson, Leistungsspektrum, Aktionsradius und Rechnungsdaten) richtig, vollständig und aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
  • 4.6 Wir dürfen darauf vertrauen, dass die für den Fachbetrieb handelnde Person zum Vertragsschluss und zu Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses befugt ist.

§ 5 Qualifizierungsverfahren und Lead-Definition

5.1 Die Qualifizierung erfolgt in folgenden Schritten:

  • (a) Der Interessent übermittelt seine Anfrage über ein mehrstufiges Online-Formular und macht dabei Angaben zu Projektart, Ausführungsvariante, Standort bzw. Region, Zeitrahmen und Budgetrahmen.
  • (b) Wir prüfen die Anfrage auf Vollständigkeit der Pflichtangaben und auf Plausibilität.
  • (c) Wir nehmen telefonisch Kontakt auf, verifizieren das Interesse und klären Projektumfang, Zeitrahmen, Budgetrahmen und standortbezogene Anforderungen.
  • (d) Wir holen die ausdrückliche Zustimmung des Interessenten ein, dass seine Anfrage an Fachbetriebe weitergeleitet werden darf und er von diesen kontaktiert werden möchte.
  • (e) Erst danach erfolgt die Zuteilung an einen oder mehrere Fachbetriebe nach Maßgabe der vereinbarten Filterkriterien.

5.2 Als Lead gilt ein Datensatz, der (i) die festgelegten Pflichtangaben enthält, (ii) telefonisch verifiziert wurde und (iii) für den die Zustimmung des Interessenten zur Weiterleitung vorliegt. Anfragen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht zugeteilt und nicht berechnet. 5.3 Ein Lead umfasst regelmäßig: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Region bzw. Postleitzahl, Angaben zum Vorhaben, Budgetrahmen, Zeitrahmen sowie eine kurze Gesprächsnotiz. Der konkrete Umfang kann je nach Angaben des Interessenten variieren. 5.4 Die Inhalte eines Leads beruhen ganz oder überwiegend auf Angaben des Interessenten selbst. Wir geben diese Angaben in der uns mitgeteilten Form weiter. Eine Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit über die in § 5.1 beschriebene Plausibilitäts- und Telefonprüfung hinaus findet nicht statt und ist nicht geschuldet. 5.5 Angaben zu Budgetrahmen und Zeitrahmen sind Selbsteinschätzungen des Interessenten zum Zeitpunkt des Gesprächs. Sie stellen keine Zusicherung dar, weder durch den Interessenten noch durch uns. 5.6 Die Gesprächsnotiz ist eine Zusammenfassung nach bestem Wissen und keine Zusicherung von Eigenschaften des Vorhabens oder des Interessenten. 5.7 Wir sind berechtigt, das Qualifizierungsverfahren weiterzuentwickeln, solange das beschriebene Grundprinzip aus Formularanfrage, telefonischer Verifizierung und ausdrücklicher Zustimmung zur Weiterleitung gewahrt bleibt.

§ 6 Non-Exklusivität der Leads

6.1 Leads werden non-exklusiv bereitgestellt. Derselbe Lead kann an bis zu drei (3) Fachbetriebe zugeteilt werden, damit der Interessent Angebote vergleichen kann. 6.2 Der Fachbetrieb erwirbt daher insbesondere:

  • keinen Gebiets-, Regional- oder Postleitzahlschutz;
  • keine Branchen- oder Produktexklusivität;
  • kein Erstzugriffs- oder Vorrangrecht gegenüber anderen Fachbetrieben;
  • keinen Anspruch darauf, dass Mitbewerber, auch im selben Gebiet, nicht beliefert werden.

6.3 Wir schulden keine Auskunft darüber, ob und an welche weiteren Fachbetriebe ein Lead zugeteilt wurde. 6.4 Der Fachbetrieb steht mit anderen belieferten Betrieben im Wettbewerb. Geschwindigkeit, Qualität und Preis seiner Reaktion und seines Angebots liegen ausschließlich in seiner Verantwortung. 6.5 Eine exklusive Bereitstellung von Leads ist nicht Vertragsgegenstand und kann vom Fachbetrieb nicht verlangt werden.

§ 7 Lead-Pakete, Zielvolumen, Ausgleichszeitraum

  • 7.1 Lead-Pakete werden mit einem Zielvolumen von 15, 30 oder 60 Leads je Monat und mit einer Laufzeit von einem Probemonat, drei, sechs oder zwölf Monaten angeboten. Das konkret gebuchte Zielvolumen, die Laufzeit, die Filterkriterien und das Entgelt ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  • 7.2 Durchschnittsbetrachtung. Das Zielvolumen ist kein starres Monatssoll, sondern ein Durchschnittswert über einen Ausgleichszeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten. Die Lieferverpflichtung ist erfüllt, wenn die Anzahl der im Ausgleichszeitraum zugeteilten Leads dem Dreifachen des Zielvolumens entspricht. Schwankungen zwischen den einzelnen Monaten sind vertragsgemäß und begründen keine Ansprüche.
  • 7.3 Laufzeiten von drei, sechs und zwölf Monaten werden in Ausgleichszeiträume von jeweils drei Monaten aufgeteilt. Beim Probemonat gilt der Vertragsmonat selbst als Ausgleichszeitraum; eine Unterschreitung des Zielvolumens um bis zu 20 % kann durch Nachlieferung innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende ausgeglichen werden.
  • 7.4 Das Zielvolumen ist zugleich Obergrenze. Eine Zuteilung über das Zielvolumen hinaus erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Fachbetriebs in Textform; ohne solche Zustimmung zugeteilte Mehr-Leads werden nicht berechnet.
  • 7.5 Unterschreitung. Wird das Zielvolumen in einem Ausgleichszeitraum unterschritten, etwa wegen saisonaler Nachfrageschwankungen, engerer Filterkriterien oder Einschränkungen auf Seiten der Werbeplattformen, so wird die Differenz in den folgenden Ausgleichszeitraum übertragen. Ist der Vertrag zu diesem Zeitpunkt beendet oder wird er nicht verlängert, verlängert sich die Laufzeit unentgeltlich um den zur Nachlieferung erforderlichen Zeitraum, höchstens jedoch um zwei Monate. Ein Anspruch auf Rückzahlung, Preisminderung oder Schadensersatz wegen Unterschreitung besteht nicht.
  • 7.6 Die Filterkriterien werden bei Vertragsschluss festgelegt. Je enger die Filter gesetzt sind, desto geringer ist die erreichbare Lead-Menge. Filterkriterien, die das gebuchte Zielvolumen erkennbar unerreichbar machen, berechtigen uns, eine Anpassung zu verlangen; bis zur Anpassung ruht die Lieferverpflichtung, soweit sie auf diesen Kriterien beruht. Eine Änderung der Filterkriterien durch den Fachbetrieb ist einmal je Ausgleichszeitraum in Textform möglich und wirkt für die Zukunft.
  • 7.7 Jeder Lead wird nur einmal auf das Kontingent angerechnet. Wird derselbe Interessent versehentlich mehrfach an denselben Fachbetrieb zugeteilt, erfolgt die Anrechnung und Berechnung nur einmal.
  • 7.8 Die Zuteilung erfolgt über den von uns jeweils bereitgestellten Zustellweg, insbesondere per E-Mail an die hinterlegte Adresse und/oder durch Bereitstellung in einem Online-Zugang. Wir sind berechtigt, den Zustellweg zu ändern, solange die Leads dem Fachbetrieb zuverlässig zugehen. Mit der Bereitstellung ist unsere Leistung erbracht; auf den Abruf, die Kenntnisnahme oder die Bearbeitung durch den Fachbetrieb kommt es nicht an. Der Fachbetrieb hat sicherzustellen, dass Benachrichtigungen zugehen und nicht durch Spam-Filter blockiert werden.

Beispiel

Bei einem Zielvolumen von 15 Leads je Monat ist eine Zuteilung von 10, 20 und 15 Leads in den drei Monaten des Ausgleichszeitraums vollständig vertragsgemäß, weil die Summe von 45 Leads erreicht wird.

§ 8 Endgültigkeit der Zuteilung

8.1 Die Zuteilung eines Leads ist endgültig. Ein zugeteilter Lead wird nicht zurückgezogen, nicht umgebucht, nicht durch einen anderen Lead ersetzt und bleibt auf das Kontingent angerechnet. 8.2 Dies gilt insbesondere dann, wenn der Interessent

  • auf Kontaktversuche nicht reagiert oder nicht erreichbar ist;
  • sein Vorhaben verschiebt, inhaltlich ändert oder aufgibt;
  • sich bereits vor der ersten Kontaktaufnahme des Fachbetriebs anderweitig entschieden hat oder während der Bearbeitung entscheidet;
  • das Angebot des Fachbetriebs ablehnt oder ein anderer Betrieb den Auftrag erhält;
  • von einer angegebenen Budget- oder Zeitvorstellung abweicht.

8.3 Widerruft ein Interessent seine datenschutzrechtliche Einwilligung, bevor der Fachbetrieb erstmals Kontakt aufnehmen konnte, teilen wir dies unverzüglich mit; in diesem Fall entfällt die Anrechnung auf das Kontingent. Erfolgt der Widerruf später, bleibt die Anrechnung bestehen; der Fachbetrieb hat die Verarbeitung nach § 12.4 einzustellen.

§ 9 Keine Gewähr für die wirtschaftliche Verwertbarkeit

9.1 Ein Lead ist ein Datensatz mit Kontakt- und Projektangaben einer Person, die im Zeitpunkt der Qualifizierung ein Interesse an dem angefragten Vorhaben geäußert hat. Ob daraus ein Auftrag entsteht, hängt von Umständen ab, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere von der Entscheidung, Finanzierung und Zeitplanung des Interessenten, von Inhalt, Preis und Geschwindigkeit des Angebots des Fachbetriebs sowie von den Angeboten der Mitbewerber. 9.2 Wir übernehmen daher keine Gewähr für:

  • das Zustandekommen eines Auftrags oder eine bestimmte Abschlussquote;
  • die Erreichbarkeit, das Antwortverhalten oder die Gesprächsbereitschaft des Interessenten;
  • den Fortbestand der Kaufabsicht nach der Qualifizierung;
  • die inhaltliche Richtigkeit der vom Interessenten selbst gemachten Angaben;
  • Umsatz, Rendite oder Amortisation des eingesetzten Entgelts.

9.3 Kein Reklamationsrecht. Ein Recht auf Reklamation, Ersatz-Lead, Gutschrift, Preisminderung, Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz wegen fehlender oder eingeschränkter wirtschaftlicher Verwertbarkeit eines Leads besteht nicht. Insbesondere stellt es keinen Mangel dar, wenn ein Interessent bereits anderweitig fündig geworden ist oder sich während der Bearbeitung anderweitig entscheidet; dieser Umstand ist bei einer non-exklusiven Bereitstellung nach § 6 systembedingt nicht auszuschließen und im Entgelt berücksichtigt. 9.4 Freiwillige Gutschriften oder Nachlieferungen im Einzelfall erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch für die Zukunft. 9.5 Wir sichern zu, dass jeder zugeteilte Lead auf einer tatsächlich eingegangenen und telefonisch verifizierten Anfrage einer realen Person beruht. Fiktive, erfundene, automatisiert generierte oder aus Drittquellen zugekaufte Datensätze werden nicht als Leads zugeteilt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 13.1, insbesondere für bewusst falsch übermittelte Daten, bleibt unberührt.

§ 10 Pflichten und Obliegenheiten des Fachbetriebs

  • 10.1 Der Fachbetrieb soll den Interessenten innerhalb von 48 Stunden nach Zuteilung (gerechnet in Werktagen) kontaktieren. Dies dient dem eigenen wirtschaftlichen Interesse und der Qualität des Gesamtsystems.
  • 10.2 Der Fachbetrieb verpflichtet sich zu sachlichem, seriösem Auftreten. Unzulässig sind insbesondere aggressive oder irreführende Verkaufsmethoden, unangemeldete Besuche beim Interessenten, wiederholte Kontaktversuche nach ausdrücklicher Ablehnung sowie die Einschaltung von Untervermittlern oder externen Vertriebsstrukturen ohne unsere Zustimmung in Textform.
  • 10.3 Zweckbindung. Lead-Daten dürfen ausschließlich zur Kontaktaufnahme und zur Erstellung eines eigenen Angebots für das angefragte Vorhaben verwendet werden. Eine Verwendung für andere Produkte, für Newsletter, für Werbung oder für sonstige Kaltakquise setzt eine eigene Rechtsgrundlage und eine eigene Einwilligung des Interessenten voraus.
  • 10.4 Weitergabeverbot. Dem Fachbetrieb ist es untersagt, Lead-Daten ganz oder teilweise weiterzugeben, weiterzuveräußern, zu vermieten, zu tauschen, in Lead-Netzwerke oder Vermittlungsportale einzuspeisen, an verbundene Unternehmen oder Handelspartner weiterzureichen oder mit Dritt-Datenbanken zusammenzuführen und anzureichern. Zulässig bleibt die Einbindung eigener Auftragsverarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z. B. eigenes CRM-System, eigene Monteure) im Rahmen der Angebotserstellung und Auftragsabwicklung.
  • 10.5 Vertragsstrafe. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen § 10.4 verpflichtet sich der Fachbetrieb zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe wir nach billigem Ermessen festsetzen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann; sie beträgt mindestens EUR 2.500 und höchstens EUR 25.000 je Fall. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
  • 10.6 Untersagt sind ferner das automatisierte Auslesen eines von uns bereitgestellten Online-Zugangs (Scraping), die Umgehung technischer Beschränkungen, die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sowie das Anlegen mehrerer Konten für denselben Betrieb oder verbundene Unternehmen mit dem Ziel, Kontingente, Filtergrenzen oder Probemonats-Bedingungen zu umgehen.
  • 10.7 Der Fachbetrieb darf das Interessenten-Formular nicht selbst nutzen, um eigene, fingierte oder Testanfragen einzustellen, und darf sich nicht als Interessent ausgeben.
  • 10.8 Der Fachbetrieb hält die für seine Leistungen erforderlichen Gewerbeberechtigungen, Befähigungsnachweise und Versicherungen vor und teilt uns deren Wegfall unverzüglich mit.
  • 10.9 Freistellung. Der Fachbetrieb stellt uns von Ansprüchen Dritter frei (insbesondere von Interessenten, Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden und Aufsichtsbehörden), die auf einer Verletzung der Pflichten aus diesem § 10 oder aus § 12 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Wir informieren den Fachbetrieb unverzüglich über die Inanspruchnahme und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 11 Entgelte, Zahlung, Verzug

  • 11.1 Die Höhe der Entgelte, die Abrechnungsweise und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot sowie aus den Onboarding-Unterlagen, die dem Fachbetrieb vor Vertragsschluss übermittelt werden. Alle Entgelte sind Nettoentgelte zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 11.2 Das Entgelt je Lead bzw. je Monat sinkt mit der Länge der gebuchten Laufzeit. Der reduzierte Preis ist die Gegenleistung für die Laufzeitbindung.
  • 11.3 Die Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • 11.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist die Zuteilung auszusetzen und einen bestehenden Online-Zugang zu sperren. Während der Aussetzung ruht die Lieferverpflichtung; der Entgeltanspruch bleibt bestehen.
  • 11.5 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Fachbetrieb nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
  • 11.6 Für Verlängerungszeiträume können wir die Entgelte anpassen. Eine Anpassung wird spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit in Textform angekündigt. Widerspricht der Fachbetrieb bis zum Ende der laufenden Laufzeit, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Laufzeit.

§ 12 Datenschutz: getrennte Verantwortlichkeit

  • 12.1 Beide Parteien sind hinsichtlich der Lead-Daten jeweils eigenständig Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Es liegt weder eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO noch eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vor.
  • 12.2 Wir übermitteln Lead-Daten nur, wenn eine wirksame Einwilligung des Interessenten in die Weiterleitung vorliegt, und dokumentieren diese Einwilligung nachvollziehbar.
  • 12.3 Ab der Zuteilung ist der Fachbetrieb eigenverantwortlich für die Rechtmäßigkeit der weiteren Verarbeitung, für Zweckbindung, Datensicherheit, Löschfristen und die Erfüllung der Betroffenenrechte. Er informiert den Interessenten nach Art. 14 DSGVO, spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme.
  • 12.4 Teilt ein Interessent uns einen Widerruf seiner Einwilligung oder ein Löschverlangen mit, informieren wir den Fachbetrieb unverzüglich. Der Fachbetrieb stellt die Verarbeitung daraufhin unverzüglich ein und löscht die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein bereits geschlossener Vertrag mit dem Interessenten entgegensteht.
  • 12.5 Alle weiteren Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf unserer Seite, insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Speicherfristen, ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung.

§ 13 Haftung, Verfügbarkeit, höhere Gewalt

  • 13.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  • 13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • 13.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Nicht ersetzt werden insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Aufträge, Vertriebs-, Personal- und Werbekosten, Rufschädigung sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden.
  • 13.4 Die Haftung ist, außer in den Fällen des § 13.1, je Schadensfall und insgesamt begrenzt auf das vom Fachbetrieb in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an uns gezahlte Netto-Entgelt, höchstens jedoch EUR 25.000.
  • 13.5 Wir haften nicht für Verhalten, Angaben, Zahlungsfähigkeit oder Vertragstreue der Interessenten und nicht für Handlungen oder Unterlassungen anderer Fachbetriebe.
  • 13.6 Soweit wir einen Online-Zugang bereitstellen, bemühen wir uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen bei eingesetzten Dritt-Dienstleistern (Hosting, E-Mail-Versand, Werbeplattformen) stellen keinen Mangel dar; die Lieferverpflichtung verschiebt sich entsprechend.
  • 13.7 Höhere Gewalt. Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs (insbesondere Sperrung oder Einschränkung von Werbekonten, Änderungen der Werberichtlinien oder Preise von Werbeplattformen, Ausfall wesentlicher Werbekanäle, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Netz- oder Stromausfälle) ruht die Lieferverpflichtung für die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; bereits gezahlte, nicht verbrauchte Entgelte werden anteilig erstattet.
  • 13.8 Ansprüche des Fachbetriebs gegen uns verjähren, außer in den Fällen des § 13.1, innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens 24 Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.

§ 14 Laufzeit, Probemonat, Verlängerung, Kündigung

  • 14.1 Der Vertrag beginnt mit unserer Bestätigung, frühestens mit dem vereinbarten Startdatum. Wählbare Laufzeiten sind: Probemonat (ein Monat), drei Monate, sechs Monate und zwölf Monate.
  • 14.2 Probemonat. Der Probemonat kann je Fachbetrieb nur einmal in Anspruch genommen werden; dies gilt auch für verbundene Unternehmen, Nachfolgeunternehmen und wesentlich identische Betriebe unter geänderter Firmierung. Der Probemonat endet automatisch mit Ablauf des Vertragsmonats, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und wandelt sich nicht automatisch in eine längere Laufzeit um.
  • 14.3 Laufzeiten von drei, sechs und zwölf Monaten verlängern sich jeweils automatisch um drei Monate, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Laufzeit in Textform kündigt.
  • 14.4 Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
  • 14.5 Wegfall des Laufzeitrabatts. Endet der Vertrag vorzeitig aus einem Grund, den der Fachbetrieb zu vertreten hat (insbesondere bei außerordentlicher Kündigung durch uns nach § 14.6), entfällt der gewährte Laufzeitrabatt rückwirkend. Abzurechnen ist nach dem Preis der Laufzeitstufe, die der tatsächlichen Vertragsdauer entspricht. Die Differenz zu den bereits gezahlten Entgelten wird mit Beendigung fällig.
  • 14.6 Wir sind zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn der Fachbetrieb mit zwei Fälligkeiten oder mit mehr als 30 Tagen in Zahlungsverzug ist, gegen das Weitergabeverbot nach § 10.4 oder gegen § 10.6 oder § 10.7 verstößt, wiederholt Gegenstand substantiierter Beschwerden von Interessenten ist oder nachweislich unseriös auftritt, erforderliche Gewerbeberechtigungen oder Befähigungsnachweise verliert, gegen datenschutzrechtliche Pflichten mit Bezug zu Lead-Daten verstößt oder die Zahlungen einstellt bzw. ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, soweit gesetzlich zulässig.
  • 14.7 Als milderes Mittel können wir die Zuteilung vorübergehend aussetzen und einen bestehenden Online-Zugang sperren, bis der Grund beseitigt ist.
  • 14.8 Mit Beendigung endet die Zuteilung. Bereits zugeteilte Leads darf der Fachbetrieb weiterhin zu dem in § 10.3 genannten Zweck nutzen. Ein bestehender Online-Zugang wird 30 Tage nach Vertragsende deaktiviert; der Fachbetrieb ist für den vorherigen Export seiner Daten selbst verantwortlich.
  • 14.9 Bereits gezahlte Entgelte für abgelaufene Zeiträume werden nicht zurückerstattet. § 7.5 und § 13.7 bleiben unberührt.

§ 15 Referenznennung, Marken, Rechte an Inhalten

  • 15.1 Wir sind berechtigt, Firmenname und Logo des Fachbetriebs zur Darstellung des Anbieter-Pools sowie als Referenz zu verwenden. Der Fachbetrieb kann dieser Verwendung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
  • 15.2 Der Fachbetrieb darf unsere Marken, Logos, Portalnamen und Inhalte nur mit vorheriger Freigabe in Textform verwenden. Insbesondere darf er sich nicht als „offizieller Partner“, „zertifizierter Betrieb“ oder in vergleichbarer Weise bezeichnen, soweit dies nicht ausdrücklich freigegeben ist.
  • 15.3 Alle Rechte an unseren Portalen, Systemen, Texten, Guides, Bildern, Konfiguratoren und Datenbanken verbleiben bei uns. Der Fachbetrieb erwirbt keine Rechte, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen. Rechte an der Lead-Datenbank als Ganzes bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  • 15.4 Für vom Fachbetrieb überlassene Inhalte (Logo, Referenzbilder, Firmenbeschreibung) räumt dieser uns ein einfaches, unentgeltliches, auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht zum Zweck der Darstellung im Anbieter-Pool und in der Kommunikation mit Interessenten ein. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

§ 16 Änderungen dieser AGB

  • 16.1 Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder Prozesse. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.
  • 16.2 Der Fachbetrieb kann den Änderungen bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. Im Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Laufzeit weiter; der Vertrag verlängert sich dann nicht.
  • 16.3 Widerspricht der Fachbetrieb nicht, gelten die Änderungen ab dem angekündigten Zeitpunkt als vereinbart. Auf diese Wirkung weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin.

§ 17 Schlussbestimmungen

  • 17.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag kann der Fachbetrieb nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Geldforderungen bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
  • 17.2 Wir sind berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder eines Betriebs- oder Teilbetriebsübergangs auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Fachbetrieb kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
  • 17.3 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
  • 17.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  • 17.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Fachbetriebs zu klagen.
  • 17.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • 17.7 Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren besteht im unternehmerischen Verkehr nicht und wird nicht übernommen.

Stand: 16. September 2026. Diese Bedingungen gelten für alle Lead-Pakete von Concierge Partner. Volumen, Laufzeit, Filterkriterien und Entgelt ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Fragen beantworten wir unter hello@concierge-partner.com.